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Plenarsitzung am 16. März 2016

18.03.2016 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

In dieser Woche fand die letzte Plenarsitzung vor der Osterpause statt. Die CSU-Fraktion hat zu dieser Sitzung mehrere Dringlichkeitsanträge eingebracht, die Folgendes zum Inhalt haben:

Der Freistaat Bayern bekämpft entschieden und erfolgreich jede Form von Extremismus. In einem der vier Dringlichkeitsanträge, die wir diese Woche eingebracht haben, setzen wir uns dafür ein, dass unsere Sicherheitsbehörden die dafür notwendigen Befugnisse und Informationen bekommen. Dass Teile der Opposition den Entwurf des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ablehnen, erschwert die Arbeit der Sicherheitsbehörden und ist in hohem Maße verantwortungslos.

Zum Dringlichkeitsantrag Der Freistaat Bayern bekämpft entschlossen jede Form des Extremismus

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Fraktion den Bund auf, sich noch intensiver an den Kosten im Bereich Asyl zu beteiligen.

Zum Dringlichkeitsantrag Höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten im Bereich Asyl

Wir wollen den Siemens-Mitarbeitern, deren Arbeitsplätze in Bayern gefährdet sind, neue Perspektiven eröffnen. Dazu fordern wir die Staatsregierung auf, im Rahmen eines Aktionsplans mit sämtlichen beteiligten Akteuren alles zu tun, damit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden kann. Außerdem sollen Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und Arbeitsmarktfonds für die Region bereitgestellt werden.

Zum Dringlichkeitsantrag Stellenabbau bei Siemens - Neue Perspektiven für die betroffenen Standorte schaffen

In einem Dringlichkeitsantrag fordern wir, dass das Erfordernis einer unternehmensbezogene Zertifizierung für kleinere und mittlere Betriebe in Bayern, die Holz verarbeiten, ausgesetzt wird. Das Verfahren ist mit Kosten und einem erheblichen Aufwand verbunden, was dazu führt, dass manche Betriebe nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Zum Dringlichkeitsantrag Zertifizierung von holzverwendenden Betrieben

Im kommenden Jahr feiern wir das 500. Reformationsjubiläum. Der Bayerische Landtag hat deshalb beschlossen, den 31. Oktober 2017 einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären. Mit dem einmaligen Feiertag zum 500. Reformationsjubiläum soll an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnert werden.

Zum beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes
 

Dr. Harald Schwartz, MdL

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